Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet die Formulierung „Sie bekommen alle verwertbaren Fotos in Basisbearbeitung“?
Antwort anzeigen.
Hierzu gibt es eine ausführliche Seite.
Neulich hatten Sie bei der Trauung einen Aufsteckblitz. Sie sagen doch aber, dass Sie keinen Aufsteckblitz verwenden und bei der Trauung ohne Blitz fotografieren.
Antwort anzeigen.
Obwohl der Aufsteckblitz selbst nicht blitzt, hat aber trotzdem zwei Funktionen:
- Er sendet dezentes rotes Licht aus, um die Messungen für die Fokusberechnung der Kamera zu unterstützen. Das rote Licht wird nicht permanent, sondern nur kurz vor der Aufnahme eines Fotos, gesendet.
- Wenn ich externe Blitze verwende, dann steuert der Aufsteckblitz den externen Blitz über Funk an.
Gelegentlich muss ich den Aufsteckblitz verwenden, wenn mich Kunden zur Eile drängen und ich den Lichtschirm nicht griffbereit habe.
Wie lange im Voraus sollten wir Sie buchen?
Antwort anzeigen.
Diese Frage kann ich nicht pauschal beantworten. Bei Hochzeiten, Einschulungen und ähnlichen Veranstaltungen sollten Sie Kontakt mit mir aufnehmen, sobald Sie den Termin kennen. Je länger Sie warten, desto größer ist die Gefahr, dass der Termin bereits gebucht ist. Mitunter bin ich bereits über ein Jahr vorher gebucht. Andererseits bin ich auch für spontane und sehr kurzfristige Buchungen offen. Bei Schwangerschafts-, Neugeborenenshootings und ähnlichen sollten Sie mich einige Wochen vorher kontaktieren.
Wie verfahren wir bei schlechtem Wetter zum Shooting?
Antwort anzeigen.
Meine Technik ist spritzwassergeschützt und ich kann auch bei leichtem Regen Fotos aufnehmen. Bei Schwangerschaftsshootings und ähnlichen können wir den Termin kurzfristig verschieben oder in einen Innenraum verlegen. Bei Hochzeiten finden sich geeignete Plätze wie Vordächer, eine Veranda, Pavillons, Toreinfahrten, Brücken, … Brautpaarshootings können auch im Innenraum stattfinden, gut geeignet sind große Räume mit großen Fenstern. Bei schlechter Wetterlage führe ich große, mobile Lichtformer mit, dann sind im Innenraum Brautpaarportraits in etwa wie im Studio möglich.
In welchem Dateiformat bekommen wir unsere Fotos?
Antwort anzeigen.
Die folgenden Informationen gelten, wenn im Angebot nichts anderweitiges vereinbart wurde. Individuelle Wünsche können gern vereinbart werden. Sie erhalten Ihre Fotos im JPG-Format. Die Auflösung wird nicht herunterskaliert. Die Fotos haben keinen sichtbaren Copyright-Vermerk. Für die Erstellung der JPG-Dateien nutze ich selbst programmierte Shell-Skripte und die convert-Funktion von ImageMagick. Ich setze den Qualitätsparameter auf 99 bei einer Skala von 1 und 100. Ich kann den Qualitätsparameter auf Kundenwunsch auch auf 100 setzen. Der Qualitätsunterschied ist auch in den Details nicht zu erkennen, allerdings erhöht sich der Speicherplatzbedarf um 35 bis 40%. Weiterhin verwende ich einige fortgeschrittene verlustfreie Optimimierungen zur Datenkompression und berechne die diskrete Kosinustransformation in Gleitkommaarithmetik. Die JPG-Dateien sind nicht progressiv und enthalten kein Orientation-Flag. Sie können ihre Fotos auch als TIF-Dateien mit verlustfreier ZIP-Kompression und einer Farbtiefe von 16bit (auf Wunsch ohne finales Nachschärfen) erhalten. Die Dateien haben eine Größe von ca. 50Mb. Beim Betrachten, Drucken oder Verarbeiten meiner Dateien sind bislang keine Probleme aufgetreten.
Ist der Gesamtpreis im Angebot wirklich gesamt oder gibt es versteckte Kosten? Kommt noch Mehrwertsteuer hinzu?
Antwort anzeigen.
Der Gesamtpreis enthält alle Kosten. Die Rechnung fällt nur dann höher als der Gesamtpreis im Angebot aus, wenn Sie nach Absprache zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen. Zusätzliche Leistungen sind z.B. eine zeitliche Verlängerung der Buchung oder weitere Beautyretuschen. Die Preise hierfür werden im Angebot mit angegeben. Fahrtkosten und Parkgebühren sind im Gesamtpreis mit enthalten, d.h. dafür berechne ich nichts zusätzlich. Verlängerungen der Anfahrt infolge von Straßensperrungen und Umleitungen stelle ich nicht in Rechnung. Zusätzliche Fahrtkosten, die durch nachträgliche Änderungswünsche des Kunden entstehen, stelle ich ggf. in Rechnung. Ich gehe davon aus, dass Kunden Eintrittspreise übernehmen, z.B. wenn das Shooting in einem Park mit Eintrittsgeldern stattfinden soll. Aufgrund von §19 Abs. 1 UStG wird auf den Rechnungsbetrag keine Mehrwertsteuer erhoben.
Kann die Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen werden?
Antwort anzeigen.
Aufgrund von §19 Abs. 1 UStG wird auf den Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer erhoben und kann demzufolge auch nicht ausgewiesen werden.
Wie läuft das mit der Bezahlung?
Antwort anzeigen.
Üblicherweise bekommen Sie zusammen mit den fertigen Fotos eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen. Der Betrag ist ohne Abzüge auf mein Konto zu überweisen. Die Zahlungsfrist kann verlängert werden, z.B. wenn Sie nach der Hochzeit verreist sind. Es ist möglich, Anzahlungen vor Fertigstellung der Fotos zu vereinbaren, z.B. wenn Behörden oder gewerblichen Kunden unbedingt noch im alten Jahr Geld ausgeben wollen. Barzahlung kann vereinbart werden, z.B. wenn Sie die Fotos persönlich abholen. Andere Zahlungsmethoden kann ich nicht anbieten, weil sich der Verwaltungsaufwand in der Buchhaltung dadurch erheblich erhöhen würde.